Vergütung
Wie allen anderen Personen meines Berufsstandes ist es mir grundsätzlich verwehrt, in gerichtlichen Verfahren eine Vergütung zu fordern, die geringer ist, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. In einem ersten persönlichen Gespräch bespreche ich mit Ihnen gern alle Details, etwaige zu erwartenden Kosten und mögliche Erstattungen der Kosten durch Dritte.
Weitere Hinweise finden Sie auch im folgenden Hinweisblatt.